Krankenkasse wechseln 2026: Fristen, Anleitung & Kündigungsschreiben

Wer zum 1. Januar 2026 die Krankenkasse wechseln will, muss bis spätestens 30. November 2025 schriftlich kündigen. Diese Anleitung führt Sie durch den vollständigen Wechselprozess — inklusive der zwei Kündigungsrechte (ordentlich und ausserordentlich) und einer rechtssicheren Kündigungsvorlage.

⏳ Frist 2026

Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2025 bei der Krankenkasse eingetroffen sein — nicht abgesendet. Bei Einschreiben gilt das Datum des Empfangs.

Die zwei Kündigungsrechte

Ordentliche Kündigung

Stichtag: 30. November

Wirksam: 1. Januar des Folgejahres

Voraussetzung: Keine — jeder kann ordentlich kündigen. Grundlage: KVG Art. 7 Abs. 1.

Ausserordentliche Kündigung

Stichtag: letzter Tag des Vormonats

Wirksam: Ende des laufenden Monats

Voraussetzung: Prämienerhöhung oder Erhöhung der Kostenbeteiligung. Grundlage: KVG Art. 7 Abs. 2.

Wenn Sie für 2026 eine höhere Prämienrechnung von Ihrer aktuellen Krankenkasse erhalten, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse muss Sie in der Prämienanzeige ausdrücklich darauf hinweisen — fehlt der Hinweis, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.

Wechsel in vier Schritten

  1. Prämien vergleichen. Vergleichen Sie alle Schweizer Krankenkassen für Ihren Kanton, Ihr Alter und Ihre gewünschte Franchise. Die Prämienunterschiede zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen typischerweise bei 30–50 %. → Jetzt vergleichen
  2. Neue Krankenkasse auswählen. Achten Sie nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf das Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO), die Franchise (CHF 300–2'500) und die Kundenzufriedenheit. Die Grundversicherung ist gesetzlich identisch — Mehrwert entsteht durch Service und Modellrabatte.
  3. Kündigung verschicken. Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben an die bisherige Krankenkasse. Das Schreiben muss spätestens am 30. November ankommen (nicht abgesendet).
  4. Bei der neuen Kasse anmelden. Reichen Sie den Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse ein. Diese muss Sie aufnehmen — die Grundversicherung kennt keine Risikoauswahl (KVG Art. 4 Aufnahmepflicht).

Kündigungsschreiben — Vorlage

Kopieren Sie diese Vorlage und ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben. Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben.

[Ihr Vor- und Nachname]
[Strasse und Nummer]
[PLZ Ort]

[Name der Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]

Einschreiben

[Ort, Datum]

Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Versichertennummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung
(Grundversicherung) per 31. Dezember 2025 fristgerecht.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]

Häufige Fragen

Bis wann muss ich kündigen, um zum 1. Januar 2026 zu wechseln?

Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November 2025 bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein — per Einschreiben, sonst gilt das Datum des Empfangs (nicht das Datum des Versands).

Kann ich auch ausserhalb der ordentlichen Frist wechseln?

Ja — wenn Ihre Krankenkasse die Prämien für 2026 erhöht, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Monatsende, sofern die Kündigung spätestens am letzten Tag des Vormonats bei der Krankenkasse eintrifft. Die Prämienanzeige der Krankenkasse muss Sie ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen (KVG Art. 7 Abs. 2).

Was passiert mit meiner Zusatzversicherung beim Wechsel?

Zusatzversicherungen (VVG) sind getrennt von der Grundversicherung. Sie haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Wer die Grundversicherung wechselt, behält die Zusatzversicherung — sofern nicht ausdrücklich gekündigt.

Kann mich eine Krankenkasse bei der Grundversicherung ablehnen?

Nein. Die Grundversicherung unterliegt dem Versicherungsobligatorium und der Aufnahmepflicht (KVG Art. 4). Jede Krankenkasse muss jede in der Schweiz wohnhafte Person aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

Wann beginnt die neue Versicherung?

Bei ordentlicher Kündigung zum 30. November beginnt die neue Versicherung am 1. Januar des Folgejahres. Bei ausserordentlicher Kündigung am ersten Tag des Monats nach dem Kündigungseingang.

Muss ich bei der neuen Krankenkasse aktiv anmelden?

Ja. Die Kündigung allein reicht nicht — Sie müssen sich bei der neuen Krankenkasse aktiv anmelden, idealerweise bevor die Kündigung wirksam wird. Andernfalls weist der Kanton Sie einer Kasse zu (KVG Art. 6a).

Was kostet ein Wechsel der Krankenkasse?

Der Wechsel selbst ist kostenlos. Die Krankenkasse darf weder eine Bearbeitungsgebühr verlangen noch Boni zurückfordern, sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt.

Kann ich die Krankenkasse telefonisch kündigen?

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen — wir empfehlen Einschreiben. Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht zulässig und können von der Kasse abgelehnt werden.

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